Hinweis:
Auf der Grundlage der Thüringer Schulordnung §51, §61 ff, §47a wurde dieser Überblick als Orientierung erstellt. Für
individuelle Entscheidungen finden jeweils die genauen gesetzlichen Grundlagen Anwendung.
Klasse 5 (Orientierungsphase)
Ende Klasse 5 -> Aufrücken in Klasse
Klasse 6 (Orientierungsphase)
Ende Klasse 6:
Einteilung in den Fächern Mathematik und Englisch in Kurs I und Kurs II
- Kurs I (Hauptschulkurs): bei Note 4 und schlechter
- Kurs II (Realschulkurs): bei Note 3 und besser
- Einwahl in einen Wahlpflichtkurs, z. B.: Natur und Technik, Sozialwesen,
Sprachkurs nach Möglichkeit, Darstellen und Gestalten
- Einwahl in einen Wahlpflichtkurs, z. B.: Natur und Technik, Sozialwesen,
- Insgesamt müssen die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden:
Mindestens in allen Fächer die Note 4- oder in einem Fach die Note 5 und kein weiteres Fach schlechter als 4
- oder in 2 Fächer die Note 5 (jede 5 muss ausgeglichen werden mit der Note 3 in zwei Fächern
oder der Note 2 bzw. 1 in einem Fach) und in allen anderen Fächer mindestens die Note 4 - oder in einem Fach Note 6 (eine 6 muss ausgeglichen werden mit der Note 2 in zwei Fächern
oder der Note 1 in einem Fach)
Klasse 7
Ende Klasse 7 -> Aufrücken in Klasse 8
Halb- und Endjahr Klasse 7:
- Möglichkeit einer Umstufung in Mathematik und Englisch in: Kurs I und Kurs II
- Kurs I (Hauptschulkurs): Umstufung in Kurs II bei Note 2 und besser
- Kurs II (Realschulkurs): Umstufung in Kurs I bei Note 5 und schlechter
Klasse 8
Halb- und Endjahr Klasse 8:
– Möglichkeit einer Umstufung in Mathematik und Englisch (vgl. Klasse 7).
Endjahr Klasse 8:
– Einstufung in den Fächern Deutsch und Physik in: Kurs I und Kurs II
- Kurs I (Hauptschulkurs): bei Note 4 und schlechter
- Kurs II (Realschulkurs): bei Note 3 und besser
- HINWEIS: Eine Umstufung in Klasse 9 ist nicht mehr möglich.
- Insgesamt müssen die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden:
Mindestens in allen Fächer die Note 4- oder in einem Fach die Note 5 und kein weiteres Fach schlechter als 4
- oder in 2 Fächer die Note 5 (jede 5 muss ausgeglichen werden mit der Note 3 in zwei Fächern
oder der Note 2 bzw. 1 in einem Fach) und in allen anderen Fächer mindestens die Note 4 - oder in einem Fach Note 6 (eine 6 muss ausgeglichen werden mit der Note 2 in zwei Fächern
oder der Note 1 in einem Fach)
Klasse 9
Ziel: Realschulabschluss (RSA)
- Übertritt in Klasse 10 mit mindestens 3 Fächern in Kurs II
- Insgesamt müssen die Versetzungsbestimmungen erfüllt werden:
Mindestens in allen Fächer die Note 4- oder in einem Fach die Note 5 und kein weiteres Fach schlechter als 4
- oder in 2 Fächer die Note 5 (jede 5 muss ausgeglichen werden mit der Note 3 in zwei
Fächern oder der Note 2 bzw. 1 in einem Fach) und in allen anderen Fächer mindestens die
Note 4 - oder in einem Fach Note 6 (eine 6 muss ausgeglichen werden mit der Note 2 in zwei
Fächern oder der Note 1 in einem Fach)
Ziel: Qualifizierender Hauptschulabschluss (QHSA)
- Prüfungszulassung, wenn die Versetzungsbestimmungen erfüllt sind:
- Mindestens in allen Fächer die Note 4
- oder in einem Fach die Note 5 und kein weiteres Fach schlechter als 4
- oder in 2 Fächer die Note 5 (jede 5 muss ausgeglichen werden mit der Note 3 in zwei Fächern oder der Note 2 bzw. 1 in einem Fach) und in allen anderen Fächer mindestens die Note 4
- oder in einem Fach Note 6 (eine 6 muss ausgeglichen werden mit der Note 2 in zwei Fächern oder der Note 1 in einem Fach)
- Mindestens in allen Fächer die Note 4
- Die Prüfung unterteilt sich in 3 Teile:
- schriftlicher Teil in Mathematik und Deutsch
- praktischer Teil in WRT oder Wahl eines Wahlpflichtfaches
- eine mündliche Prüfung nach eigener Wahl
- Bestanden, wenn:
- in den Prüfungen (QHSA) keine Note 5 oder 6 und Durchschnitt von 3,5
- Übergang in Klasse 10 möglich, wenn:
- in der Prüfung (QHSA) keine Note 5
- Durchschnitt der Prüfungen mindestens Note 3,5 und
- Durchschnitt Zeugnis in den Fächern Mathe, Deutsch und Englisch mind. 3,0
- Ausnahme: Antragstellung (Beschluss durch Lehrerkonferenz)
Klasse 10
Ziel: Realschulabschluss (RSA)
- Anfertigung und Präsentation einer Projektarbeit Klasse 9 und 10
- 4 Prüfungen: Mathematik, Deutsch, Englisch und 1 mündliche Prüfung
- weitere mündliche Prüfungen sind möglich
- Bestanden, wenn
- mindestens alle Fächer die Note 4
- oder ein Fach Note 5 und kein weiteres Fach schlechter als 4
- oder 2 Fächer Note 5 (jede 5 muss ausgeglichen werden mit: zwei Fächer Note 3 oder ein Fach Note 2 bzw. 1) und alle anderen Fächer mind. Note 4
- oder ein Fach Note 6 (eine 6 muss ausgeglichen werden mit: zwei Fächer Note 2 oder ein Fach Note 1)