Alle im Ilm-Kreis im Juni 2025 anspruchsberechtigten Fahrschülerinnen und Fahrschüler können, selbst wenn sie bis dahin bereits erfolgreich einen Schulabschluss erworben haben, ihr ausgegebenes „Deutschlandticket“ daher auch in den Ferien bis zum 31. Juli 2025 für Fahrten mit Bus und Bahn deutschlandweit nutzen. Schülerinnen und Schüler, die vom Landkreis Ilm-Kreis eine Fahrkostenerstattung erhalten, dürfen dementsprechend ihr „Deutschlandticket“ zu gegebener Zeit auch für den Juli 2025 einreichen und abrechnen.
Ab dem 01. August 2025 sind jedoch nur noch diejenigen Fahrschülerinnen und Fahrschüler anspruchsberechtigt, die für das Schuljahr 2025/26 einen Antrag auf Busfahrausweis gestellt haben und über den das Schulverwaltungsamt positiv entschieden hat. Im Ausschlussprinzip werden Ablehnungsbescheide erlassen, sollte dies nicht der Fall sein.
Berücksichtigt werden können deshalb nur alle bis zum 27. Juni 2025 (letzter Schultag) im jeweiligen Schulsekretariat eingegangenen Anträge auf Busfahrausweis.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die bis dahin keinen Antrag abgegeben haben, müssen in der Konsequenz mit einer Sperrung ihres „Deutschlandtickets“ ab dem 01. August 2025 rechnen.
Achtung: Alle im Ilm-Kreis anspruchsberechtigten Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen ihre Chipkarte für das kommende Schuljahr 2025/26 behalten. Auch Schülerinnen und Schüler, die von einer 4. Klasse in eine 5. Klasse wechseln, wenn sie weiterhin eine Schülerbeförderung benötigen.
Es wird im Hinblick auf Ticketkontrollen in der Schülerbeförderung durch die IOV zudem, wie in den letzten Jahren zuvor auch, weiterhin eine „Übergangszeit“ zum Schuljahresbeginn vom 11.08.2025 – 15.08.2025 gewährt. Alle in dieser Zeit als „gesperrt“ erkannten Tickets werden jedoch direkt vom Fahrpersonal der IOV eingezogen. Auf Ticketkontrollen in dieser Zeit kann jedoch nicht verzichtet werden, lediglich erfolgen keine Sanktionen.
Da das „Deutschlandticket“ jederzeit durch die IOV technisch stillgelegt werden kann, bedarf es grundsätzlich keiner Rückgabe der Chipkarte bei Umzug oder Verlassen der Schule nach einem erfolgreichen Schulabschluss durch die Fahrschülerinnen und Fahrschüler in den Schulsekretariaten mehr.
Im Übrigen ist eine Reaktivierung der Chipkarte nach Sperrung nur über die IOV möglich. Immer vorausgesetzt es wurde ein Antrag auf Busfahrausweis gestellt, der vom Schulverwaltungsamt positiv entschieden werden konnte.
Bei einer hingegen durch den Ticketinhaber zerstörten Chipkarte, bei Verlust oder Beschädigung des Tickets durch den Nutzer erhebt die IOV eine pauschale Gebühr von 10,00 Euro.
Eine Reaktivierung oder Neuausgabe des Tickets aufgrund eines der IOV zuzuordnenden Vorfalls (bspw. defekte Chipkarte) ist hingegen kostenfrei.
Die Reaktivierung der Chipkarte muss in den Servicecentern der IOV in Arnstadt (Schulen im nördlichen Landkreis) oder Ilmenau (Schulen im südlichen Landkreis) erfolgen. Eine vorherige telefonische Vereinbarung eines Abholungstermins unter der Telefonnummer: 03677/888-90 wäre wünschenswert. Aufgrund der möglicher Weise anfallenden pauschalen Gebühr ist ein persönliches Vorsprechen im Servicecenter der IOV nötig.